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Der Liegenschaftsplan - Grundlage für Bauantrag und Planung


Die Grundlage eines jeden Bauantrags ist der Liegenschaftsplan. In ihn fließen sowohl die Daten des Liegenschaftskatasters ein, wie auch Ergänzungsmessungen vor Ort. Neben dem betroffenen Baugrundstück gibt der gesetzlich vorgeschriebene Plan auch die tatsächlich vorhandene Bebauung der Nachbargrundstücke wieder und dient dem zuständigen Bauaufsichtsamt zur Kontrolle der Wahrung von Mindestabständen, Brandschutz und Belichtungsverhältnissen.

Frühzeitige Erstellung verhindert Überraschungen


Zusätzliche Informationen, wie Baumbestand oder die Position von Wasserschiebern und Kanaldeckeln, geben schon während der Planung eines Gebäudes wichtige Hinweise auf mögliche Probleme. Bei frühzeitiger Erstellung des Plans kann der Architekt solche Probleme berücksichtigen und teure oder zeitaufwändige Korrekturen umgehen. Charakteristische Topografie, die nicht selten einen Mehrwert für das Gebäude darstellt, kann in den Entwurf des Architekten einfließen.